Gerichtsprozess: A100-GegnerInnen wehren sich gegen Kriminalisierung

Pressemitteilung: Gerichtsprozess: A100-GegnerInnen wehren sich gegen Kriminalisierung

Verhandlungstermine: Montag, 26. Oktober 2015 und Mittwoch, 11. November 2015,
jeweils um 09:15 Uhr in Saal 862 des Amtsgerichts Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin

Die Strafverfahren wegen der Baumbesetzung in Berlin-Neukölln gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A100 gehen in die nächste Runde. Vier A100-GegnerInnen wehren sich an zwei weiteren Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs.

Die Vier sollen das Hausrecht verletzt haben, als am 3. Februar 2014 ein Großaufgebot der Polizei anrückte, um das monatelang besetzte Gelände an der Grenzallee in Neukölln zu räumen und die Bäume auf dem Gelände zu fällen. Die Stadtentwicklungsbehörde hatte – unmittelbar vor der Räumung – das Grundstück durch vorzeitige Besitzeinweisung übernommen. Gerichtsprozess: A100-GegnerInnen wehren sich gegen Kriminalisierung weiterlesen

A100-GegnerInnen am 1.6.2015 in Berlin vor Gericht

Prozess-Termin: Montag, den 1. Juni 2015, 9:15 Uhr, Amtsgericht Tiergarten (Altbau), Turmstraße 91, 10559 Berlin, Saal 862
+ + + Gemeinsame Pressemitteilung vom Aktionsbündnis A100 stoppen! und ROBIN WOOD + + +

Protest im Baumwipfel gegen die A100 (Foto: Ruben Neugebauer)
Protest im Baumwipfel gegen die Autobahn A100 (Foto: Ruben Neugebauer)

Am kommenden Montag (1.6.2015) wehren sich vier A100-GegnerInnen vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Die Vier hatten sich an der Besetzung gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A-100 an der Grenzallee in Neukölln beteiligt. Als mit einem Großaufgebot der Polizei am 3. Februar 2014 die Fläche geräumt wurde, sollen sie vor Ort gewesen sein – mehrere von ihnen auch in den Baumkronen.

Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes reines Antragsdelikt. Die Strafverfolgung ist in diesem Fall nur möglich, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Strafantrag gestellt hat und ihn bis heute aufrechterhält. Seine Rücknahme würde automatisch dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird. Genau das haben die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, Harald Moritz und Dirk Behrendt (beide Grüne), in einem Schreiben vom 18. September 2014 gefordert. Der damalige Senator für Stadtentwicklung und heutige Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat daraufhin in seinem Antwortschreiben vom 27. Oktober 2014 das Festhalten an der Strafverfolgung bekräftigt. Das stößt bei ROBIN WOOD und dem Aktionsbündnis A100 stoppen! auf heftige Kritik, sie fordern ebenfalls die Rücknahme des Strafantrags. A100-GegnerInnen am 1.6.2015 in Berlin vor Gericht weiterlesen

Aktuelle Infos zum Verfahren gegen den Ausbau der Stadtautobahn A100 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

2. Verhandlungstag des Bundesverwaltungsgerichts am 28.9.2012 zu den Klagen gegen die A100

  • Das Gericht stoppt den Abriss von Häusern in der Beermannstraße 16 und 18 in Berlin-Treptow. Sie sollen sollen durch eine Lärmschutzwand vor dem Autobahnlärm geschützt werden. Wird es einen Vergleich geben?
  • Der Vorsitzende Richter wundert sich, dass sich der Senat die Förderung des Nahverkehrs auf die Fahnen geschrieben hat und parallel zur S-Bahn eine Autobahn bauen will
  • Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch, 10.10.2012 um 10 Uhr verkündet.

Zusammenfassung des ersten Verhandlungstages des Bundesverwaltungsgerichts am 27.9.2012 zu den Klagen gegen die A100 – der Planfeststellungsbeschluss ist fehlerhaft –  Ende der Verhandlung um 21 Uhr

  • Die Verhandlung wird am Freitag ab 10 Uhr fortgesetzt
  • Gericht zweifelt die Klageberechtigung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg an
  • Richter hinterfragen die Verkehrsprognose kritisch
  • Unklar, ob der LKW-Anteil 7…8% (Senatsangaben) oder 14 Prozent (Planung des Bundes) beträgt. Dies beeinflusst die Lärm- und Schadstoffbelastung.
  • Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht vor Mitte Oktober erwartet.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Fotos: Martin Schlegel (BUND Berlin)
Der Gerichtssaal am 27.9.2012 kurz vor dem Verfahren gegen den Ausbau der Stadtautobahn A100

Medienecho zum Verfahren gegen die Verlängerung der A100 am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

28.09.2012 11:40 Uhr Berlin.de: Gericht stoppt geplanten Häuser-Abriss für A100
28.09.2012: Berliner Zeitung: Der Senat ändert seine Planung für die A 100
28.09.2012: Berliner Zeitung: Verlängerung der A 100 – Gericht zweifelt an Senats-Zahlen
27.09.2012, 17:46 Uhr: Tagesspiegel: Senat kämpft mit 30 Juristen für die A 100
27.09.2012, 16:59 Uhr: Morgenpost: A 100 – Richter bemängeln LKW-Prognose des Senats
27.09.2012, 13:05 Uhr: Die Welt: A100-Streit: Gericht hegt Zweifel an Klagebefugnis des Bezirks
27.09.2012, 12:40 Uhr: Morgenpost: Klage: Richter halten Weiterbau der Berliner A 100 für notwendig
27.09.2012: Inforadio: Bezirksbürgermeister Dr. Franz Schulz: „A 100 bringt keine Entlastung“
27.09.2012: Tagesspiegel: Verhandlung beginnt – Können die Gegner den Ausbau der A 100 stoppen?
27.09.2012: Neues Deutschland: Dauerstau und schlechte Luft – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute die Klage gegen die A 100
26.09.2012:  Berliner Zeitung: Stadtautobahn 100 – Die Unvollendete

26.09.2012: Der BUND, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und zahlreiche private Betroffene haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der A 100 Klage eingereicht. Die mündliche Verhandlung findet am 27. September statt und wird gegebenenfalls am 28. September fortgesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nicht darüber entscheiden, ob die Autobahn sinnvoll ist oder nicht, sondern prüfen, ob die Verwaltung für den Planfeststellungsbeschluss bei der Abwägung alle Vorgaben erfüllt hat. Ein Urteil wird erst im Oktober erwartet. weiter lesen beim BUND Berlin

Klage gegen die A 100 vor Gericht

Planfeststellungsbeschluss weist viele Fehler auf

Info 28/Berlin, 26. September 2012: Der BUND, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und zahlreiche private Betroffene haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der A 100 Klage eingereicht. Die mündliche Verhandlung findet am 27. September statt und wird gegebenenfalls am 28. September fortgesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nicht darüber entscheiden, ob die Autobahn sinnvoll ist oder nicht, sondern prüfen, ob die Verwaltung für den Planfeststellungsbeschluss bei der Abwägung alle Vorgaben erfüllt hat. Ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.

Bundesverwaltungsgericht verschiebt Verhandlung zur A100 auf 27./28.9.2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem BUND für Umwelt und Naturschutz mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung zur A100 auf den 27./28. September 2012 angesetzt wird.
Ursprünglich sollte das Hauptverfahren zur Verlängerung der Berliner Stadtautobahn A100 von Berlin-Neukölln nach Treptow am 22. und 23. August 2012 begonnen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schreibt zur Klage gegen den Ausbau der A100:
„Mehrere Privatpersonen und Unternehmen, ein anerkannter Naturschutzverein sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3,2 km lange Verlängerung der Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin. Die privaten Kläger rügen vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe, insbesondere auch in dem an den geplanten Autobahnabschnitt anschließenden Stadtstraßennetz, das den von der Stadtautobahn kommenden Verkehr aufnehmen soll. Der Naturschutzverband rügt umweltzerstörerische Auswirkungen des Vorhabens aufgrund von Überschreitungen der Luft- und Lärmgrenzwerte. Der klagende Bezirk sieht sich als Träger der Bauleitplanung und der örtlichen Verkehrsplanung betroffen.“
BVerwG 9 A 8.11 – 11.11 und 18.11 – 20.11 Quelle: Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Update 10.7.2012
Die Welt: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A 100
„Mitte Oktober steht fest, ob die Bundesverwaltungsrichter den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A 100 kippen. Dann könnte Regierungschef Wowereit nach dem Flughafen-Desaster das zweite Prestige-Bauprojekt um die Ohren fliegen.“

Gericht behandelt Klage gegen die Verlängerung der A100 im August 2012

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem BUND für Umwelt und Naturschutz und der Klagegemeinschaft von Grundstückseigentümern, Anwohnern und des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg mitgeteilt, dass es beabsichtigt, das Hauptverfahren zur Verlängerung der Berliner Stadtautobahn A100 von Neukölln nach Treptow am 22. und 23. August 2012 durchzuführen.
Die Zerstörung der Natur auf dem Neuköllner Kleingartengelände muss so lange ruhen. Im Bundeshaushalt 2012 wurden noch keine Gelder zur Finanzierung der wohl teuersten Autobahn Deutschlands bereitgestellt. Anzeichen deuten darauf hin, dass auch 2013 keine Mittel für dieses unsinnige Bauprojekt zur Verfügung stehen. Die Wahrscheinlichkeit, ob dieses Autobahn-Teilstück jemals gebaut wird, sinkt weiter.

Update: der Verhandlungsbeginn wurde auf den 27./28. September 2012 verschoben.