Stellungnahme der „Anwohner*innen-Initiative A100 Treptow“ zur Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz „Fragen und Antworten A 100“ vom 08.05.2018
Die Senatsverwaltung hat am 8.5.2018 auf ihrer Webseite ein Dokument veröffentlicht, in dem sie auf die Presseveröffentlichungen eingeht, die sich mit dem Skandalbau der A100 in Treptow befassen. Im Folgenden setzen wir uns konkret mit den wichtigsten Aussagen dieser Pressemitteilung auseinander und legen unsere Position dar.
Senatsverwaltung schreibt: „Die aktuelle Presseberichterstattung hat Fragen im Hinblick auf die Bauarbeiten an der A 100 aufgeworfen. Es wird befürchtet, dass entgegen der Regelung im Koalitionsvertrag und geltender Planfeststellungsbeschlüsse der 17. Bauabschnitt begonnen wird. Dies ist nicht der Fall.“
Stellungnahme der Anwohnerinitiative: Zitat unserer Pressemitteilung vom 30.04.2018: “Anlass ist der Stadtautobahn-Bau im Bauabschnitt 16 ab km 22+980 seit Anfang 2018, obwohl das dazu gehörige Planfeststellungsverfahren des Landes Berlin noch nicht abgeschlossen ist.“
Ist der Weiterbau des 16. Bauabschnittes ein Schwarzbau?
Senatsverwaltung schreibt: „Nein. Für den Bau der A 100, 16. Bauabschnitt, liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Um die Wohngebäude Beermannstraße 16 und 18 zu erhalten, wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht der Planfeststellungsbeschluss durch Protokollerklärung geändert: Durch die Verlagerung der Rampenführung werden die Grundstücke Beermannstraße 16 und 18 nicht mehr für den 16. Bauabschnitt der A 100 benötigt.“
Stellungnahme der Anwohnerinitiative: Am 20.03.2018 wurde ein Planfeststellungsbeschluss zur Änderung und Ergänzung des Bauvorhabens Neubau der Bundesautobahn A 100 zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Am Treptower Park in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick von Berlin(- Beschluss VII E – 2/2010 – vom 29.12.2010) für den Bereich der AS Am Treptower Park – Beschluss IV E – 2/2017 – vorgelegt. In diesem Beschluss steht: „Gegenstand dieser Planfeststellung ist im Wesentlichen die Umplanung der Anschlussstelle Am Treptower Park von der Kreuzung mit der Ringbahn (Bau km 22+980 bis zum Ende der Baustrecke an der Straße Am Treptower Park (Bau km 23+625,5) …“ (Seite 5). Bis zum 23.05.2018 läuft die Widerspruchs- und Klagefrist. Bis zu diesem Zeitpunkt darf nach unserem Verständnis nicht gebaut werden.
Des Weiteren können die Häuser Beermannstr. 16 und 18 durch Planungsänderung zwar für den 16. Bauabschnitt erhalten bleiben, bei Weiterbau des 17. Bauabschnittes würden sie dennoch abgerissen werden müssen.
Senatsverwaltung schreibt: „Die vorliegende Planänderung ist räumlich und sachlich auf den Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park beschränkt. Im Bereich bis zur Ringbahnquerung (Kiefholzstraße) gibt es nur Veränderungen bei den aktiven Schallschutzmaßnahmen (längere und höhere Lärmschutzwände, Verlängerung des Offenporigen Asphalteinbaubereiches auf der Hauptfahrbahn).
Die aktuellen Baumaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle dienen lediglich der Zufahrt zu anderen Teilen der Baustelle. Der gegenwärtig in Bau befindliche Trog (Los 6) war nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. In diesem Bereich sind nur die Lärmschutzwände vom Änderungsverfahren betroffen, die zum Schutz der Anwohnenden deutlich erhöht und verlängert werden sollen.“
Stellungnahme der Anwohnerinitiative: Die vorgenommenen Veränderungen im Vergleich zu der Protokollerklärung von 2012 sind erheblicher Natur. 2012 wurde vorgeschlagen, die Autobahn am Trogende enden zu lassen und lediglich einfache Zufahrten zur Straße Am Treptower Park zu errichten. Der aktuelle Planentwurf sieht ähnlich dem vom Bundesverwaltungsgericht 2012 beanstandeten Vorschlag den Weiterbau der A100 in Form einer Rampe vor, die kurz vor den nicht abgerissenen Häusern enden soll. Entscheidend dabei ist, dass die Autobahn einschließlich der Ab- und Zufahrten auf Bahndammniveau hochgezogen werden soll. Es geht hier also nicht nur um geänderte Schutzwände.
Die geplante Zufahrtsstraße ist nicht zu beanstanden, sehr wohl aber die Errichtung des Trogbauwerks. Man will hier offenbar in Vergessenheit geraten lassen, dass es 2012 einen komplett anderen Vorschlag gab, auf dessen Basis auch viele Klagen abgewiesen wurden.
Wird durch den Bau der A 100, 16. Bauabschnitt der Bau des 17. Bauabschnittes präjudiziert?
Senatsverwaltung schreibt: „Der 16. Bauabschnitt der A 100 ist kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnittes. Für die Weiterführung der A 100 wäre ein gesondertes planrechtliches Verfahren erforderlich. Ein solches Verfahren wird unter Senatorin Günther nicht eingeleitet werden.“
Stellungnahme der Anwohnerinitiative: Im Planfeststellungsbeschluss vom 20.03.2018 wird als Ziel der Änderungsvariante die „weitest mögliche Herstellung der Trasse und Rampen für den Endzustand sowie Minimierung der Errichtung baulicher Sondermaßnahmen (Provisorien) mit Blick auf die künftige Verlängerung der BAB A100“ (Seite 16) genannt. Weiter wird auf Seite 17 als Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses die „Verlängerung der Hauptfahrbahn in Richtung AS Am Treptower Park einschließlich Ausbildung in der für die Verlängerung im 17. BA notwendigen Höhenlage“ aufgeführt. Folglich ist die Absicht für den geplanten Vorschlag eindeutig eine vorbereitende Maßnahme für den Weiterbau der A100 und damit ein Präjudiz.
Was ändert sich für die Betroffenen durch den Planänderungsbeschluss vom 20.3.2018 gegenüber der ursprünglichen Planung?
Senatsverwaltung schreibt: „Durch die geänderte und optimierte Planung im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park werden Wohnhäuser Beermannstraße 16 und 18 erhalten. Es wird die Hauptfahrbahn verlängert und der Höhenverlauf der Einfahrtsrampe verändert. Die Lärmschutzwände werden erhöht und verlängert. Dadurch verbessern sich die Schallimmissionsverhältnisse auf der Westseite (Beermannstraße, Kiefholzstraße) der Anschlussstelle enorm, bei vergleichsweise geringer Verschlechterung auf der Ostseite (Am Treptower Park, Puderstraße). Auf dieser Seite wird der Lärm im Wesentlichen durch die Bahntrasse verursacht und nicht durch die A 100. Lärmschutz an der Autobahn auf der Ostseite würde dort zu einer kaum spürbaren Minderung der Lärmbelastung führen – wohl aber in einigen Fällen zum Entfall des Anspruchs auf passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster). Dann gäbe es Schutz weder vor Bahn- noch vor Autobahnlärm.“
Stellungnahme der Anwohnerinitiative:
- Der Erhalt der Häuser Beermannstr. 16 und 18 ist nur vorübergehend bis der 17. BA kommt.
- Der Schutz der Westseite wird tatsächlich erfreulicherweise erhöht.
- Durch den Höhenverlauf der Einfahrtsrampe erhöhen sich die Schall- und Schadstoffemmissionen auf der Ostseite jedoch deutlich. Bei der alten Planungsvariante wäre der Bahndamm immerhin ein kleiner Schutz gewesen. Lediglich ca. 20% der Betroffenen der Ostseite haben Anspruch auf passiven Schallschutz (Schallschutzfenster). Die meisten Betroffenen liegen (knapp) unter den errechneten Grenzwerten und haben keinerlei Anspruch auf passive Schutzmaßnahmen. Durch eine Schutzwand auf der Ostseite hätten alle Betroffen einen Schutz.
- Des Weiteren widerspricht dieses Vorgehen dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, die schreibt: „Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem. Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich reduzieren. Wir werden die Bürger frühzeitiger bei Verkehrsprojekten beteiligen und eine Gesamtlärmbetrachtung einführen. Wir werden ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept erstellen. Wir wollen die ausreichende Finanzausstattung des Lärmsanierungsprogramms an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sicherstellen. Wir wollen bei deutlicher Verkehrszunahme auch an Bestandsstrecken der Schiene und an Fernstraßen in Baulastträgerschaft des Bundes flexibel erhöhte Lärmschutzmaßnahmen ergreifen.“ (Koalitionsvertrag der Bundesregierung, Seite 118)
- Interessant ist weiter, dass ein Fledermausschutzzaun gebaut wird und damit dem Naturschutz Rechnung getragen. Das befürworten wir, dennoch stellt sich uns die Frage: Sind Fledermäuse schützenswert und Menschen nicht?
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