Unser Kommentar zum Artikel in „Die Welt“ vom 28.4.2016: „Verkehrssenator verteidigt Weiterbau der A100“. Zur Klarstellung: Herr Geisel ist nicht der Verkehrssenator, obwohl man diesen Eindruck gewinnen könnte, sondern Senator für Stadtentwicklung und Umwelt. Und die Autobahn endet nicht am Frankfurter Tor. Dies könnte ein Fehler der Redaktion sein. Die A100 soll an der Storkower Straße enden. Herr Geisel ist ausdrücklich für den Weiterbau der A100.
Das war schon immer so. Als ehemaliger Bürgermeister von Lichtenberg müsste er aber wissen, wie der Bezirk tickt. Und er muss auch wissen, was er seinen Bürgern zumutet. Dass mehr Bürger entlastet als belastet werden, ist eine nicht belastbare Vermutung und Wunschdenken.
Herr Geisel weiß um die veränderte Mobilität in Berlin, aber trotzdem „muss noch die eine oder andere Straße gebaut werden“ – wörtliche Aussage von ihm auf der Veranstaltung „Dialog – Bürgerinnen und Bürger fragen – Der Regierende Bürgermeister antwortet“ am 15. Dezember 2015 im ehemaligen Rathaus Kreuzberg.
Die von uns gestellten Fragen beantwortete er damals wie folgt:
Frage 1 und 2:
Wie stehen Sie als Senator für Stadtentwicklung zu den Planungen zum Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt, vom Treptower Park bis zur Storkower Str. / Landberger Str.?
Wie verträgt sich das alles mit der von Ihnen viel zitierten nachhaltigen Stadtentwicklung?
Antwort:
Öffentlicher Nahverkehr und Schiene soll gestärkt werden, auch Fahrradwege. Der Anteil Autoverkehr liegt bei 30 % – alle Verkehrsmittel haben ihre Berechtigung. Es darf nicht das eine Verkehrsmittel gegen das andere ausgespielt werden. Die Innenstadt soll entlastet werden.
Den 16. Bauabschnitt findet er in Ordnung, weil er Entlastung für die Wohngebiete bringt.
Der 17. Bauabschnitt ist für ihn – wörtlich – „Zukunftsmusik“. Dieses Thema wird von ihm – wörtlich – „prioritär nicht betrieben“.
Überhaupt ist dieses Thema noch sehr weit weg – oder so ähnlich.
Wie es ausgehen wird, wie welche Mehrheiten sein werden, weiß er nicht. Und dann muss auch erst mal Geld dafür da sein.
Frage 3:
Wie stehen Sie zur angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung, wenn der Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan kommt. Wird es eine faire Bürgerbeteiligung geben? Was können Sie dazu beitragen?
Antwort:
Diese Frage hatte er aus unserer Sicht gar nicht beantwortet.
Er bezog sich nur auf das dann mögliche Planfeststellungsverfahren. Und bei dem ist Bürgerbeteiligung möglich. Kein Wort zum Referentenentwurf und zum Bundesverkehrswegeplan.
Die Antworten kann man so oder so interpretieren. Gerade die Aussagen zum 17. Bauabschnitt sind kritisch zu bewerten. Hier scheint es eher darum zu gehen, die Bürger ruhig zu stellen und in Sicherheit zu wiegen.
Mit der in Aussicht gestellten Bürgerbeteiligung zum möglichen Planfeststellungsverfahren ist es das Gleiche. Es ist eine einzige Hinhaltetaktik.
Im Rahmen der Planfeststellung sind nur noch marginale Änderungen und keine ergebnisoffene Diskussion über Bau bzw. Nichtbau möglich. Dann kann jeder Betroffene nur noch für sich alleine kämpfen, z. B. um Lärmschutzfenster und eine Lüftung für die eigene Wohnung zu bekommen, oder auch eine Lärmschutzwand. Es können sich natürlich auch Mieter zusammen tun und beauftragen einen Anwalt, ihre Interessen zu vertreten. Wichtig ist es dann auf alle Fälle, dass sich die Betroffenen die Unterstützung durch den Mieterverein sichern.
Noch ist es nicht soweit. Und gerade deshalb ist es so wichtig, vorher Druck auszuüben und sich zu wehren.
Nachhaltige und umweltbewusste Stadtentwicklung wird nur mit einer Verringerung des individuellen motorisierten Verkehrs und einer Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs gelingen und nicht mit neuen Stadtautobahnen.