Das von der Bundestagsfraktion der Grünen organisierte Fachgespräch „Bundesverkehrswegeplanung – Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen!“ fand am 27.11.2015 im Deutschen Bundestag statt.
Die Veranstaltung wurde geleitet von Frau Valerie Wilms, MdB von den Grünen.
Die Veranstaltung war gut besucht. Es waren sehr viele Vertreter von Bürgerinitiativen (BI) bundesweit dabei, die wie auch uns die Frage umtreibt, wie mit dem 1. Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 umgegangen werden soll, wenn er denn öffentlich gemacht wird. Dazu kam der Vorschlag von einem BI-Vertreter, dass es gut wäre, wenn die Grünen noch einmal alle diese BI zu einem Extragespräch einladen würden, um genau diese Frage zu klären. Dieser Vorschlag wurde von den Grünen aufgegriffen.
Sehr interessant waren die Ausführungen von Herrn Ortmeyer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK, also einem Vertreter der Wirtschaft, zum BVWP.
Nach seinen Worten ist es immerhin schon ein Fortschritt, dass für den BVWP Prioritäten gesetzt werden sollen. Wichtig ist aber nicht nur die Priorität der Projekte, sondern dann auch die Priorität der Planung und die Priorität der Bereitstellung der Mittel.
Für den Bundesnetzplan gilt es, Engpässe zu schließen. Da ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) nicht unbedingt hilfreich, denn manche Engpässe müssen geschlossen werden, egal, wie schlecht das NKV ist. Gut ist ein NKV größer 1.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP sieht er positiv. Diese ist für viele Neuland. Er meinte, um eine faire Beteiligung zu ermöglichen, dürfte der Start dazu erst im Januar 2016 erfolgen, wenn denn der BVWP Ende Herbst 2015 vorliegen sollte. (Anmerkung aktuell: das scheint sich nach den neuesten Erkenntnissen erst einmal erledigt zu haben.) Und eine Frist von 8 Wochen wäre hier durchaus angemessen.
Und er meinte, die einzelnen Projekte müssen sehr gut begründet werden. Wahrscheinlich wird es zu jedem Projekt ein 8 – 10 – seitiges Dokument geben.
Frau Röthke-Habeck vom Umweltbundesamt (UBA) informierte zum Gutachten von 2012 zur „Grundkonzeption einer nachhaltigen Bundesverkehrswegeplanung“, erstellt im Auftrag des UBA, und inwieweit das BMVI den Empfehlungen gefolgt ist.
Nachzulesen unter www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrsplanung/bundesverkehrswegeplanung
Eine wichtige Rolle spielt dabei u. a. die Nachhaltigkeitsanalyse. Übergeordnetes Ziel sollte z. B. die Verbesserung der Lebensqualität einschließlich der Lärmsituation sein.
In der Grundkonzeption des BMVI wurden diese Nachhaltigkeitsszenarien aber wohl bisher nicht berücksichtigt.
Nachzulesen unter www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan-2015-grundkonzeption.html
Auch das UBA plädiert für eine Frist von 10 Wochen und hält einen Erörterungstermin für sinnvoll.
(Anmerkung aktuell: Nun sollen aktuell die Umweltbelange in Form eines Umweltberichtes doch mit einbezogen werden, deshalb wohl auch die Verzögerungen beim Referentenentwurf.)
Weiterhin wurde in der Diskussion Folgendes angesprochen, hier in Stichworten:
BI sollten sich Verbündete suchen, z. B. bei den Umweltverbänden, auch Arbeitnehmerverband usw.
2019 laufen die Finanzierungsverträge aus.
Verkehr sollte aus Produktion abgeleitet werden, also aus dem Transport der Produkte. Auch Schiene und Wasser müssen in die Betrachtung einbezogen werden.
Projektdossier sollte Angaben zur entweder hohen – mittleren – geringen Umweltbetroffenheit sowie zum NKV enthalten.
Kategorie „vordringlicher Bedarf +“ bedeutet hohes NKV und geringe Umweltbetroffenheit.
NKV darf nicht überbewertet werden, da diese Zahl hingerechnet werden kann. Im NKV spiegeln sich Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur kaum wieder.
Kostenschätzung der einzelnen Projekte muss kritisch gesehen werden – sind die überhaupt realistisch.
Das UBA hat den Auftrag, die Bürger zu beraten und Planalternativen aufzuzeigen.