Am 20. März 2018 wurde der Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der A100 Anschlussstelle Am Treptower Park erlassen. Das Planfeststellungsverfahren gilt für den Bereich von Bau km 22+980 bis Bau km 23+625,5.
Mindestens seit März 2018 findet in diesem Abschnitt bereits eine Projekt realisierende Bautätigkeit statt, obwohl das Planfeststellungsverfahren frühestens am 21. Mai 2018 beendet sein wird.
Abbildung 1 ist den Projektunterlagen des Planfeststellungsverfahrens entnommen und kennzeichnet den Beginn des Planfeststellungsbereichs und die ungefähre Position der begonnenen und bereits fortgeschrittenen Bautätigkeit.
Die rote gestrichelte Markierung kennzeichnet den Startpunkt, an dem der Bereich des Planfeststellungsverfahrens beginnt. Die ungefähre Position des Baustellenabschnitts ist mit einem Pfeil gekennzeichnet und gelb markiert.
Abbildung 2 zeigt den Abschnitt der A100 noch einmal in einer perspektivischen Darstellung und erfasst den gesamten Teilabschnitt, der dem Planfeststellungsverfahren unterliegt.
In der Abbildung sind der Beginn und das Ende des planfestgestellten Abschnitts rot gekennzeichnet. Die ungefähre Position der Bautätigkeit ist gelb markiert.
Abbildung 3 belegt die Bautätigkeit in dem auf den vorherigen Abbildungen gekennzeichneten Abschnitt. Wenn man mit der S-Bahn vom Treptower Park nach Sonnenallee fährt kann man die Baustelle gut einsehen.
Das eigentliche Ärgernis an der im Planfeststellungsentwurf vorgestellten und jetzt wahrscheinlich gebauten Variante ist die Tatsache, dass die A100 kurz vor der Ausfahrt Am Treptower Park auf die Höhenlage des Bahndamms angehoben wird und das ohne jedwede Schutzmaßnahme auf der dem Bahndamm zugewandten Ostseite. Das ist ein Rückfall in die Sechziger Jahre, wo innerstädtischer Autobahnbau noch ohne Rücksicht auf irgendwen durchgeführt wurde. Seit der Wiedervereinigung gab es so etwas nicht mehr, wird jedoch jetzt erneut aufgelegt trotz Wohnbauverdichtung und vermeintlich bürgerfreundlicher Stadtentwicklung. Die Politischen Aussagen in den Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene und auf Landesebene in Berlin sprechen eine andere Sprache. Im Planfeststellungsdokument werden die Vorteile auf der Westseite der A100 gegen die Nachteile auf der Ostseite aufgerechnet. Das ist eine rein theoretische, eine betriebswirtschaftliche Rechnung, eine Rechnung ohne den Wirt. Angeblich würde eine Schutzwand auf der Ostseite nicht viel nützen, da ja dort schon die Bahn fährt, aber das sehen wir anders. Wenn die Bahn hinter ihren Anlagen noch eine zusätzliche Schutzwand bauen würde wäre das besser, aber ganz ohne Schutzwand geht gar nicht!
Das Schlüsselwort für diese Lösung heißt Rampe. Wir hätten gerne eine Lösung ohne Rampe gehabt, wie dem Bundesverwaltungsgericht 2012 ursprünglich vorgelegt. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016 nannte sich das „qualifizierter Abschluss“. Davon will heute keiner mehr etwas wissen.
Jetzt wird allerdings schon an der Auffahrt zur Rampe gebaut.
Abbildung 4 zeigt einen Ausschnitt aus Abbildung 2 in vergrößerter Form. Der Pfeil deutet an, wie sich die Schadstoffe und andere Emissionen in Richtung Osten ungehindert ausbreiten können. Hier fehlt, wie bereits bemerkt, die Schutzwand.
Abbildung 5 verdeutlicht das Höhenprofil im Vergleich zum Bahndamm. Die gestrichelte Linie kennzeichnet das Höhenprofil des dem Bundesverwaltungsgericht 2012 vorgelegten temporären Entwurfs. In den Planungsdokumenten wird er Prüfvariante genannt. Dieser Entwurf wäre von
Betroffenen auf der Ostseite nicht beanstandet worden.
Weitere Informationen dazu hier:
Präsentation „Die A100 in Treptow – Bauen ohne Rücksicht“ (pdf)
Die A100 in Treptow – Plan und Wahn