Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (DS 20/13988, s.u.) verdeutlicht erneut die erheblichen Unsicherheiten und problematischen Aspekte beim geplanten 17. Bauabschnitt der Berliner Stadtautobahn A100 nach Lichtenberg.
Hier die wichtigsten Punkte:
🚧 Unklarer Zeitplan und Verzögerungen
Die Bundesregierung konnte keinen belastbaren Fertigstellungstermin fĂĽr den 17. Bauabschnitt benennen. Laut aktueller Planung soll die technische Detailplanung frĂĽhestens 2025 beginnen, gefolgt vom Planfeststellungsverfahren ab 2027. Angesichts der langen Vorlaufzeiten bleibt die Inbetriebnahme des Projekts in weiter Ferne und wirft Zweifel auf, ob das Vorhaben ĂĽberhaupt im geplanten Rahmen realisierbar ist.
đź’° Explodierende Kosten ohne klare Grundlage
Die geschätzten Gesamtkosten für den 16. und 17. Bauabschnitt stiegen innerhalb eines Jahres drastisch an – von 1,525 Milliarden Euro auf 1,802 Milliarden Euro. Dabei verweist die Bundesregierung lediglich auf „künftige Baupreissteigerungen“ und nicht näher spezifizierte Risiken, ohne detailliert darzustellen, wie sich die Kostensteigerungen auf die beiden Bauabschnitte verteilen. Das lässt erhebliche Zweifel an der Transparenz und Wirtschaftlichkeit des Projekts aufkommen.
🌉 Tunnel unter der Spree?
Besonders brisant ist die Aussage der Bundesregierung, dass im Rahmen der Grobplanung geprüft werde, den ohnehin geplanten Tunnel im Bereich des Ostkreuzes nach Süden zu verlängern – auch unter die Spree hindurch. Die Tunnelverlängerung würde nicht nur die Kosten weiter in die Höhe treiben, sondern auch zu neuen ökologischen und städtebaulichen Konflikten führen. Dabei wird deutlich, dass alternative Varianten, wie Brückenlösungen, in früheren Planungen zwar untersucht, jedoch nicht weiterverfolgt wurden.
🏗️ Fehlende Grundstücksklärungen und Entwidmungen
Die Bundesregierung räumt ein, dass die für den Bau benötigten Grundstücke der Deutschen Bahn noch nicht final entwidmet oder freigestellt sind. Art und Umfang der Flächenansprüche sollen erst im weiteren Planungsverlauf konkretisiert werden. Dies birgt die Gefahr weiterer Verzögerungen und Kostensteigerungen.
❌ Mangelnde öffentliche Transparenz
Die Anfrage zeigt auch, dass relevante Planungsdokumente, wie eine „Vorplanung aus 1999“ und eine „verkehrliche Untersuchung von 2014“, dem aktuell beauftragten Ingenieurbüro zwar vorliegen, jedoch nicht auf eine Informationsanfrage der Öffentlichkeit hin herausgegeben wurden. Trotz wiederholter Informationsanfragen (z. B. über die Plattform „Frag den Staat“) wurden grundlegende Planungsunterlagen nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung argumentiert, dass die beauftragten Ingenieurbüros bereits über die Inhalte dieser Dokumente informiert seien, was die Frage nach einer transparenten Informationspolitik offen lässt. Dieser intransparente Umgang mit grundlegenden Planungsunterlagen verstärkt die Kritik an der fehlenden Bürgerbeteiligung und der einseitigen Planung zugunsten des Autobahnbaus.
👉 Fazit: Ein teures Projekt mit vielen Fragezeichen
Die Planungen für den 17. Bauabschnitt der A100 zeigen massive Mängel in Bezug auf Kostenkontrolle, Zeit-Management, Umweltverträglichkeit und Transparenz.
Die Antworten der Bundesregierung belegen: Der 17. Bauabschnitt der A100 steht für Verzögerungen, Kostenexplosionen und planungsbedingte Unsicherheiten. Die Überlegungen zur Tunnelverlängerung unter die Spree werfen weitere Fragen zur Sinnhaftigkeit und Umweltverträglichkeit auf. Trotz aller Probleme wird weiterhin an diesem schädlichen Großprojekt festgehalten, das den Autoverkehr in der Stadt fördert, statt zukunftsweisende Lösungen für nachhaltige Mobilität zu entwickeln.
🛑 Unsere Forderung: Sofortiger Stopp der A100!
Wir vom Aktionsbündnis A100 stoppen fordern, dass dieses Projekt endgültig gestoppt wird! Statt Milliarden in Beton und Asphalt zu versenken, müssen diese Mittel in den Ausbau von Bus- und Bahnverbindungen sowie in den Radverkehr fließen. Berlin braucht eine Verkehrswende – und keine weitere Autobahnverlängerung! A100 stoppen!
📢 Beteiligt euch an unseren Protesten und macht mit uns gemeinsam Druck für eine zukunftsfähige Mobilität!
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Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 28.11.2024
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13988
20. Wahlperiode 28.11.2024
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke – Drucksache 20/13816 –
17. Bauabschnitt der Autobahn 100
Vorbemerkung der Fragesteller
Beim geplanten 17. Bauabschnitt der Autobahn 100 (A 100) in Berlin zwischen der Anschlussstelle Am Treptower Park und der Storkower Straße, einschließlich des Ausbaus der Storkower Straße (im Folgenden: 17. Bauabschnitt), wurde Ende 2022 oder Anfang 2023 die weitere Grobplanung an ein Ingenieurbüro vergeben (siehe Tagesspiegel). Im Anschluss an deren Ergebnisse soll laut der Autobahn GmbH des Bundes ab 2025 die technische Detailplanung und ab 2027 ein Planfeststellungsverfahren erfolgen können (siehe autobahn.de).
1. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außer dem 17. Bauabschnitt der A 100 weitere Projekte des Bundesverkehrswegeplans oder Bauabschnitte von solchen, die ohne eingeleitetes Planfeststellungsverfahren im Bedarfsplan als „Laufend und fest disponiert“ eingestuft wurden?
Das zweiteilige Gesamtprojekt der A-100-Neubauverlängerung ist seit 2013 in Bau. Da im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesene größere Vorhaben abschnittsweise geplant und umgesetzt werden, können in allen Bedarfskategorien Teilabschnitte längerer Streckenzüge mit unterschiedlichen Planungsständen enthalten sein.
2. Welches IngenieurbĂĽro wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit der weiteren Grobplanung des 17. Bauabschnitts beauftragt?
3. Bis zu welchem Tag muss nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuell mit der weiteren Grobplanung des 17. Bauabschnitts beauftragte IngenieurbĂĽro seine Ergebnisse an die Autobahn GmbH abliefern?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Beauftragt wurde die Bietergemeinschaft Planung BAB 100 17. BA c/o KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH. Gemäß Auftragsbekanntmachung zur beauftragten Planungsleistung ist eine Vertragslaufzeit von 29 Monaten ausgehend vom Tag der Beauftragung angesetzt.
4. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung des 17. Bauabschnitts?
Der Fertigstellungszeitpunkt des Gesamtprojektes lässt sich derzeit noch nicht belastbar terminieren.
5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die starke Kostensteigerung für den 17. und 16. Bauabschnitt der A 100 zu erklären?
Die Berichterstattung 2024 enthält den im 16. Bauabschnitt (BA) von der Autobahn GmbH des Bundes konstatierten Anstieg der Projektgesamtkosten auf rund 720 Mio. Euro. Für den 17. BA sind gegenüber 2023 erstmals auch potenzielle Risiken aus der künftig zu erwartenden Baupreisentwicklung berücksichtigt.
6. Mit welchen Gesamtkosten fĂĽr den 17. Bauabschnitt rechnet die Bundesregierung zum letzten verfĂĽgbaren Preisstand?
7. Sind in den erwarteten Gesamtkosten fĂĽr den 17. Bauabschnitt auch die Kosten fĂĽr den Ausbau der Storkower StraĂźe enthalten?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet: Die Projektkosten für den 17. BA der A 100 (AS Am Treptower Park – Storkower Straße) sind im Bericht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum „Gesamtmittelbedarf der Bedarfspläne Schiene, Straße und Wasserstraße“ als Bestandteil der zweiteiligen A-100-Neubauverlängerung aufgeführt.
8. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuell gĂĽltigen technischen Richtlinien zum Bau von Autobahntunneln (bitte mit Bezeichnung und Jahr der letzten Aktualisierung angeben)?
9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den bereits erfolgten BaumaĂźnahmen unter dem Bahnhof Ostkreuz zur Vorbereitung eines Autobahntunnels fĂĽr die A 100 die aktuell gĂĽltigen technischen Richtlinien zum Bau von Autobahntunneln eingehalten, und wenn nein, inwiefern nicht?
10. Sofern die Frage 9 verneint wird, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, durch alternative Maßnahmen im Sinne der aktuell gültigen technischen Richtlinien zum Bau von Autobahntunneln eine Konformität mit denselben zu erreichen, und welche wären dies?
11. Sofern alternative Maßnahmen im Sinne der Frage 10 nötig wären, sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung in den aktuell erwarteten Gesamtkosten für den 17. Bauabschnitt enthalten, und wenn nein, mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet: Der Planung und Errichtung von Autobahnen (auch technischer Bauwerke wie Tunnel) liegt die aktuell gültige Richtlinie für die Anlage von Autobahnen mit Stand 2008 zugrunde. Auf dieser Basis sind auch die Vorsorgemaßnahmen (insbesondere Schlitzwände für Deckel und Seitenwände eines zukünftigen Tunnels) im Bereich des Bahnhofes Ostkreuz durchgeführt worden.
12. Benötigt der im 17. Bauabschnitt unter dem Bahnhof Ostkreuz geplante Tunnel nach Kenntnis der Bundesregierung Umgehungsstrecken aufgrund von Sicherheitsstandards (z. B. wegen fehlender Freigabe des Tunnels für alle Arten Gefahrgüter-Transporte oder anderem)?
a) Wenn ja, sind bei der bisherigen Planung fĂĽr den 17. Bauabschnitt schon Umgehungsstrecken vorgesehen?
b) Wenn ja, werden diese auch im Rahmen der aktuell laufenden weiteren Grobplanung mitgeplant?
c) Wenn ja, sind die Kosten fĂĽr diese Umgehungsstrecken in den erwarteten Gesamtkosten fĂĽr den 17. Bauabschnitt enthalten?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet: Der Autobahn GmbH des Bundes zufolge sind nach derzeitigem Planungsstand keine Anhaltspunkte fĂĽr solche Erfordernisse ersichtlich.
13. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wie Medien berichteten, dass beim 17. Bauabschnitt im Rahmen der aktuell laufenden weiteren Grobplanung ein Tunnel unter der Spree als Variante geprĂĽft wird, und wenn ja, an welcher Stelle genau?
Planungsgrundlage ist die in der Linie bestimmte Trassenführung, wie sie im Flächennutzungsplan des Landes Berlin hinterlegt ist. Diese sieht im Bereich von südlich des Bahnhofes Ostkreuz bis in den Bereich südlich der Frankfurter Allee die Führung des 17. BA im Tunnel vor. Gegenstand aktueller planerischer Vertiefungen sind u. a. auch Möglichkeiten, diesen ohnehin vorgesehenen Tunnel nach Süden – auch unter der Spree hindurch – und innerhalb des linienbestimmten Korridors zu verlängern.
14. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen der Fragestellenden zu, dass beim 17. Bauabschnitt ein Tunnel unter der Spree bereits im Rahmen der bisherigen Planung geprĂĽft, aber dann als Variante verworfen wurde, und wenn ja, aus welchen GrĂĽnden wurde diese Variante verworfen?
Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat das seinerzeit zuständige Land Berlin bei seinen Untersuchungen im Vorfeld der Linienbestimmung Querungen der Spree ausschließlich in Form von Brückenbauwerken betrachtet.
15. Sind alle für den 17. Bauabschnitt – nach dem letzten Planungsstand – nötigen Grundstücke der Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung schon final entwidmet bzw. von Bahnbetriebszwecken freigestellt?
a) Wenn nein, welche fehlen noch (bitte ggf. auflisten), und laufen fĂĽr diese Entwidmungsverfahren (bitte ggf. einzeln pro GrundstĂĽck beantworten)?
b) Wenn nein, erwartet die Bundesregierung, dass mit den seit 2023 gültigen Vorgaben in § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) eine Entwidmung bzw. Freistellung noch möglich sein wird?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet: Art und Umfang der GrundstĂĽcksinanspruchnahme werden erst im Ergebnis der technischen Planung grundstĂĽcksscharf feststehen. Auf dieser Basis werden Aspekte der Widmung Gegenstand der anschlieĂźenden Genehmigungsplanung sein.
16. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem aktuell mit der Grobplanung des 17. Bauabschnitts beauftragen Ingenieurbüro die in der Vorinformation zu dem Auftrag erwähnten Dokumente übermittelt, also für den Abschnitt von Autobahndreieck Neukölln bis Anschlussstelle Frankfurter Allee die „Vorplanung mit Stand 1999“ und für den Abschnitt nördlich Frankfurter Allee, Anbindung an die Storkower Straße, die „verkehrliche Untersuchung Stand 2014“, und wenn ja, von wem?
17. Sofern die in der Frage 16 genannten Dokumente an das aktuell mit der Grobplanung beauftragte Ingenieurbüro übermittelt wurden, warum konnten diese Dokumente auf eine Informationsanfrage über die Plattform „Frag den Staat“ hin nicht ebenfalls übermittelt werden?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet: Eine Ăśbermittlung war nicht erforderlich, da der Inhalt der angesprochenen Unterlagen den Beauftragten bereits bekannt war.
18. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der 17. Bauabschnitt nach der bisher erfolgten Planung, die Grundlage für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan war, eine hohe Bedeutung für die Entlastung von Ortsdurchfahrten (soweit möglich, bitte die Bedeutung auch mit Zahlen darstellen)?
Die zweiteilige A-100-Neubauverlängerung (16. und 17. BA) hat analog zur bestehenden A 100 insbesondere die Funktion, Verkehre zu bündeln. Mit den Verkehrsuntersuchungen zum 16. BA bereits nachgewiesene Entlastungen des städtischen Straßennetzes werden im Planfeststellungsverfahren zum 17. BA zu würdigen sein.
19. Was genau sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „unvorhergesehenen technischen und organisatorischen Gründe“ der Autobahn GmbH des Bundes für die Absage von deren Teilnahme an einer Veranstaltung zur A 100 im Oktober 2024?
Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zu den Gründen für die Absage des genannten Termins vor. Die Autobahn GmbH des Bundes wird die Öffentlichkeit vor Verkehrsfreigabe des 16. BA zu Projektaspekten wie Verkehrsführung, Wegweisung und Anderem rechtzeitig informieren. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr befürwortet die diesbezüglich vorab signalisierte Teilnahmebereitschaft der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.