Am 25.01.2016 fand im Berliner Abgeordnetenhaus im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Anhörung zum Gesetz zur Änderung abstimmungsrechtlicher Vorschriften (u.a. zu Unterschriften für Volksentscheide) statt. Seitens des Aktionsbündnis A100 stoppen waren drei Mitstreiter/innen dabei.
Hier der von der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU eingebrachte Antrag und eine Stellungnahme dazu von Mehr Demokratie e.V.
Die Besucherplätze waren restlos belegt. Hier die Tagesordnung. Als wir nach Tagesordnungspunkt 1 gingen, standen draußen vor der Tür viele von der Initiative Tempelhofer Feld und warteten auf freie Plätze.
Beschlossen wurde am 25.01.2016 nichts.
Der neue Gesetzentwurf soll bis 10.02.2016 vorliegen, am 15.02.2016 soll es dann weitergehen.
Ein Wortprotokoll von der Anhörung wird es auch geben.
Hier das Wichtigste:
Anlass für die Gesetzesänderung soll der aus der Luft gegriffene angebliche Missbrauch („massenhafte Fälschung“) bei den Unterschriftensammlungen sein sowie das angebliche Finanzungleichgewicht Senat – BI.
Komischerweise gab es nicht ein Gerichtsverfahren wegen Fälschung als Tatbestand.
Laut Aussage des anwesenden Anwalts gibt es aus rechtlicher Sicht keinen einzigen zwingenden Grund, das Gesetz überhaupt zu ändern.
Es besteht aber Konsens, dass das Geburtsdatum ein wichtiges eindeutiges Identifikationsmerkmal ist und zukünftig vollständig eingetragen werden sollte. Damit wird auch die Prüfung erleichtert. In der Vergangenheit wurde das in den Bürgerämtern unterschiedlich gehandhabt. Mal gültig, mal ungültig.
Diese Änderung bezüglich Geburtsdatum eindeutig zu formulieren, wird als sinnvoll angesehen.
Beim Finanzungleichgewicht, Neutralitätsgebot, Sachlichkeitsgebot und Angemessenheit gehen die Meinungen weit auseinander.
Dass es überhaupt ein Finanzungleichgewicht geben soll, ist nicht nachzuvollziehen. Ein Abgeordneter sprach in dem Zusammenhang von grobem Unfug. Ganz im Gegenteil, der Senat hat einen Öffentlichkeitsvorsprung, ihm stehen Mittel von Anfang an zur Verfügung, während BI, wenn überhaupt, erst am Ende Kosten erstattet bekommen. Angeblich erhalten die BI ja so viele Spendengelder, so dass dem Senat geholfen werden muss. Anders herum wird etwas daraus. Wenn der Senat Geld bekommt, müssen auch die BI Geld bekommen. Usw. usf.
Was nun genau geändert wird, werden wir abwarten müssen. Wie gesagt, am 15.02.2016 geht es in die nächste Runde.